VERTIEFENDE LANDESKUNDE (Österreich) Politisches System Aufbau des politischen Systems Österreich ist eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik. Die Organisation der Republik Österreich ist auf vier Ebenen verteilt: - Der Bund. - 9 Bundesländer. - 79 Bezirke. - 2100 Gemeinden (davon 15 Statutarstädte mit einem eigenen Stadtrecht). Das Grundgesetz der Republik Österreich heißt Bundes-Verfassungsgesetz (1920). Der Sitz des Bundespräsidenten, der Bundesregierung und des Parlaments ist die Bundeshauptstadt Wien. Bundesländer Exekutive und Legislative (Bund) • Exekutive: - Bundespräsident: Staatsoberhaupt der Republik Österreich, gewählt vom Volk auf 6 Jahre. Derzeitiger Amtsinhaber (2017) ist Alexander Van der Bellen. - Bundesregierung: Neben dem Bundespräsidenten eines der obersten Organe der Bundesverwaltung, zusammengesetzt aus dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und den Bundesministern. Die Bundesregierung wird vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Sie muss entlassen werden, wenn der Nationalrat ihr das Misstrauen ausspricht. - Bundeskanzler: Chef der Bundesregierung. Derzeitiger Amtsinhaber (2017) ist Christian Kern. • Legislative: - Nationalrat: Volksvertretung (183 Mitglieder), gewählt vom Volk auf 5 Jahre. - Bundesrat: Ländervertretung (61 Mitglieder), delegiert von den Landtagen. - Bundesversammlung (gemeinsame Sitzung von Nationalrat und Bundesrat), einberufen vom Bundespräsidenten, Bundeskanzler oder den Nationalratspräsidenten. Hofburg (Sitz des Bundespräsidenten) Bundeskanzleramt Parlament Exekutive und Legislative (Bund) • Exekutive: - Landesregierung: Das oberste Organ der Landesverwaltung, zusammengesetzt aus dem Landeshauptmann, dessen Stellvertreter und den Landesräten. Die Landesregierung wird vom Landtag gewählt. In Wien wird die Funktion der Landesregierung von dem Stadtsenat ausgeübt. - Landeshauptmann: Chef der Landesregierung, Repräsentant des Landes nach außen und Träger der mittelbaren Bundesverwaltung. In Wien wird die Funktion des Landeshauptmanns von dem Bürgermeister ausgeübt. - Landeshauptleutekonferenz: Ein informelles Treffen der Landeshauptleute. • Legislative: - Landtag: Parlament eines Bundeslandes, gewählt vom Landesvolk auf 5 (in Oberösterreich 6) Jahre. Die Landtage sind für die Gesetzgebung zuständig, die nicht ausdrücklich dem Bund zugeordnet ist (z.B. Organisation der Landesbehörden und der Gemeinden, Jugendschutz, Naturschutz, Baurecht, Abfallentsorgung usw.). Quellen https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Austria,_administrative_divisions_-_de_-_colored.svg (23.11.2017). https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreich#/media/File:Wien_-_Hofburg,_Leopoldinischer_Trakt.JPG (23.11.2017). https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/e2/Wien_-_Bundeskanzleramtl.JPG (23.11.2017). https://upload.wikimedia.0rg/wikipedia/commons/6/6a/Parlament_Vienn a_June_2006_183.jpg (23.11.2017).